Nach einer gelungenen Hochzeitsfeier will keiner eine „böse Überraschung“ finden. Manchmal wird aber doch eine gefunden, in Form einer Rechnung von der GEMA. Denn dort wo Musik gespielt wird, hat die GEMA die Rechte den Musiker zu bewahren und Gebühren einzufordern.

Für eine standesamtliche Trauung gibt es einen speziellen Tarif, den Tarif WR-Hz. Bei diesem fallen pro Trauung 15,00 € an. Die anschließende Hochzeitsfeier wird jedoch anders bei der GEMA kalkuliert.

Entscheidend ob Gebühren anfallen oder nicht, ist ob die Feier privat, ohne Gebühren oder öffentlich, mit Gebühren, ist. Hier gilt der §15 Absatz 3 des Urheberrechtsgesetzes.

Rechtliches

Wichtig für eine private Feier ist somit, dass alle Gäste, durch eine persönliche Beziehung, verbunden sind. Diese sind in der Regel die Verbindungen zu dem Brautpaar. Hier zählen Familie und der engere Freundeskreis, welche persönlich eingeladen wurden und auf der Gästeliste stehen. Neben der Gästeliste sind auch Einlasskontrollen notwendig. Schon ab einer Person die das nicht erfüllt fallen die Gebühren an.

Obwohl es keine maximale Gästeanzahl gibt gilt, dass eine höhere Anzahl an Personen die Wahrscheinlichkeit auf eine öffentliche Feier erhöht. Bei einer privaten Hochzeit, wo die GEMA eine Vermutung auf eine öffentliche Feier hat, liegt es an dem Veranstalter der Feier, oft dem Brautpaar, der GEMA zu beweisen, dass die Feier privat war.

Gebühren

Falls die Veranstaltung doch öffentlich ist, fallen die Gebühren an. Für öffentliche Hochzeiten gilt der GEMA-Tarif U-V. Wenn eine Veranstaltung kontrolliert wird und keine Gebühren bezahlt wurden folgt eine Rechnung in Höhe der Gebühren + 100%.

Um die Gebühren zu kalkulieren kann die GEMA verlangen, dass die gespielten Titel bei ihr angegebenwerden.Hinweis: UltraMixer hat hier eine spezielle Funktion, welche die gespielten Titel in einer Liste, als cvs-Datei, exportieren kann, womit die Titel problemlos angegeben werden können.

Hier mal ein kleines Beispiel:

Wenn eine öffentliche Hochzeitsfeier in einem Raum zwischen 700 und 800 m² stattfindet, dann fallen 184,40 €, vor Umsatzsteuer, an GEMA-Gebühren an. Mit Umsatzsteuer sind es 197,31 € Findet dann die Kontrolle statt, wird es eine Rechnung zu 394,62 € geben.

Des weiteren können weitere Gebühren ab einer gewissen Dauer anfallen. Die Gesamtdauer ist auf 8 Stunden ausgelegt und für 2 Stunden verlängerbar. Je 2 Stunden erhöhen sich die Vergütungssätze um 25% der Basisvergütung.

Hier nochmal ein Beispiel:

Sind die Gebühren wieder 197,31€, so zahlt man innerhalb von 8 Stunden 197,31 €. Bis 10 Stunden wären schon 246,64 €.

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